Der digitale Flächenwidmungsplan
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Die Gemeinden sind verpflichtet, nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren, die digitalen Daten des Flächenwidmungsplanes (Teil Flächenwidmung) entsprechend der
Datenschnittstelle 2008 an das Land OÖ. zu liefern. Die Flächenwidmungspläne jener Gemeinden, die ihrer Lieferverpflichtung bereits nachgekommen sind,
können hier abgerufen werden.
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Informationen für Gemeinden und Planer |
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Hier finden sie die Gemeinden, die ihrer Lieferverpflichtung bereits nachgekommen sind
sortiert nach Bezirk (klicken sie auf den gewünschten Bezirk):
Rückfragen oder Anregungen richten Sie bitte an:
Abteilung Raumordnung, Tel. 0732 - 7720 - 12529 ro.post@ooe.gv.at
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